Kindersitzerhöhung: Ab wann darf sie genutzt werden?

Für die Sicherheit von Kindern während einer Autofahrt ist ein dem Kind entsprechender Kindersitz unerlässlich. Auch der Gesetzgeber schreibt die Verwendung einer sogenannten Rückhaltevorrichtung in der StVO zwingend vor. Bei der Auswahl des richtigen Produktes müssen trotzdem einige Punkte beachtet werden. Am häufigsten stellen Eltern sich die Frage, ab wann eine einfache Kindersitzerhöhung genutzt werden kann.

Kindersitze werden in Normgruppen unterteilt

Um den Eltern die Auswahl des richtigen Kindersitzes zu erleichtern, werden Kindersitze in 5 Normgruppen unterteilt:

  • Normgruppe 0 (0 – 10 kg)
  • Normgruppe 0+ (0 – 13 kg)
  • Normgruppe 1 (9 – 18 kg)
  • Normgruppe 2 (15 – 25 kg)
  • Normgruppe 3 (22 – 36 kg)

Wie sich an der Einteilung der Gruppen erkennen lässt, hängt der richtige Kindersitz weniger vom Alter, als viel mehr vom Gewicht und Größe des Kindes ab. Einfache Kindersitzerhöhungen sind den Gruppen 2 und 3 zuzuordnen. Sie sind also die letzte Stufe, bevor das Kind ohne zusätzlichen Sitz im Auto mitfahren darf.

Ab wann darf eine Sitzerhöhung genutzt werden?

Der Gesetzgeber schreibt zwar die Nutzung eines Kindersitzes vor, lässt die Art jedoch offen. Natürlich liegt es im Interesse der Eltern die richtige Normgruppe zu verwenden um so den größtmöglichen Schutz zu bieten. Bis wann ein Kindersitz genutzt werden muss ist übrigens klar geregelt:

  • bis zum Alter von 12 Jahren
  • oder bis zu einer Körpergröße von mindestens 150 cm

Kindersitze mit integrierter Rückenlehne bieten übrigens wesentlich mehr Schutz als einfach Sitzerhöhungen, da sie nicht nur dafür sorgen, dass der Dreipunktgurt richtig sitzt, sonder zusätzlich Nacken und Schultern stabilisieren. So lange die Größe des Kindes es zulässt sollten diese also verwendet werden.

Schauen wir auf die Normgruppen und erinnern uns, dass Sitzerhöhungen den Nummern 2 und 3 zugeordnet werden, sehen wir, dass ein Kind mindestens 15 kg wiegen muss, damit eine Sitzerhöhung einen ausreichenden Schutz bietet. Ist das Kind zu leicht, kann es passieren, dass bei einem Aufprall die Sitzerhöhung unter dem Kind wegrutscht und damit das Kind aus dem Gurt.

Welche Sitzerhöhungen bieten den besten Schutz?

Es gibt zwei verschiedene Arten von Sitzerhöhungen: Mit und ohne Gurtführung. Nach Möglichkeit sollte stets Variante mit Gurtführung gewählt werden. Diese verhindert insbesondere das seitliche wegrutschen im Ernstfall. Sitzerhöhungen unterscheiden sich zu Kindersitzen dadurch, dass sie kein eigenes Gurtsystem mitbringen, sondern das Kind lediglich in eine Position bringen, in denen die Gurte des Autos genutzt werden können. Wächst das Kind und benötigt den Wechsel in eine neue Normgruppe, sollte dies nicht zu früh erfolgen und solange wie möglich, die kleinere Gruppe genutzt werden. Ragt der Kopf des Kindes deutlich über die Rückenlehne des Sitzes hinaus muss allerdings unbedingt gewechselt werden. Ein passender Sitz kann gut an der Position des Gurtes erkannt werden. Idealerweise verläuft dieser zwischen Schulter und Hals. Befindet sich der Gurt bei normaler Sitzposition über dem Hals kann es im Fall eines Unfalls zu schweren Verletzungen kommen.

Fazit

Kindersitze oder Sitzerhöhungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Für die Wahl der richtigen Produktvariante ist nicht das Alter sondern das Gewicht bzw. die Größe des Kindes ausschlaggebend. Kindersitze und Sitzerhöhungen unterscheiden sich durch die Art des Gurtsystems und ein Wechsel in die nächst höhere Normgruppe sollte nicht zu früh durchgeführt werden. Sitzerhöhungen mit Gurtführung bieten besonders bei einem seitlichen Aufprall einen höheren Schutz.